GEFU Salz- und Pfeffermühle TUSOME - Mini-Mühlen - verstellbares Keramikmahlwerk - 2er Set
✔ Mit Keramikmahlwerken
✔ Lieferung inkl. schwarzer Menage
✔ Mit Aromadeckeln
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GEFU Salz- und Pfeffermühle TUSOME - Mini-Mühlen - verstellbares Keramikmahlwerk - 2er Set
Klein aber OHO. Das TUSOME Mühlenset ist perfekt geeignet, um am Tisch noch nachzuwürzen oder zu verfeinern. Es kann zu Hause aber auch beim Camping oder beim Picknick verwendet werden.
Beide Mühlen haben Aromadeckel, damit der Geschmack nicht nachlässt oder das Salz Feuchtigkeit zieht.
Im Lieferumfang ist auch eine elegante Menage.
Das Mahlwerk ist ein hochwertiges und langlebiges Keramikmahlwerk, das von grob bis fein stufenlos eingestellt werden kann.
- Stufenlos verstellbares Keramikmahlwerk
- Aromadeckel
- Inklusive schwarzer Menage
- L 7,0 cm, B 3,6 cm, H 9,2 cm
- Kunststoff / Keramik / hochwertiger Edelstahl / Glas
- Inhalt: Salz- und Pfeffermühle TUSOME
- Lieferung ohne Gewürze
- 5 Jahre Herstellergarantie*
*Die GEFU Q-5 Garantie:
GEFU gewährt ihren Kunden unter der Bezeichnung „Q5“ eine 5-jährige Garantie für die Beschaffenheit ihrer Produkte. GEFU garantiert, dass die Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Sollte das Produkt dennoch einen Fehler aufweisen, gewährt GEFU die nachfolgende Herstellergarantie:
1. Bei einem Produktfehler wird GEFU nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte Produkt reparieren oder dieses austauschen. Sollte eine Reparatur für GEFU nicht in Betracht kommen und ein identisches Produkt zum Zwecke des Austauschs nicht mehr im Sortiment verfügbar seien, wird GEFU nach eigenem Ermessen ein gleichwertiges Ersatzprodukt zur Verfügung stellen oder den Kaufpreis rückerstatten.
2. Diese Garantie gilt für eine Frist von fünf Jahren ab Kaufdatum, welches durch den Kunden durch eine Kopie des Kaufbelegs nachzuweisen ist. Diese Garantie gilt weltweit.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Schäden durch normalen Verschleiß/Abnutzung
- Gebrauchsspuren
- Schäden durch unsachgemäßen oder zweckwidrigen Gebrauch
- Schäden durch Missachtung vorgegebener Gebrauchs-, Wartungs-, Pflege- oder sonstiger Hinweise
- Nichtgefallen bzw. Fehlkäufe des Produkts
- Schäden, die durch ein fehlerhaftes GEFU-Produkt verursacht wurden
4. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, wendet sich der Kunde an den Händler, bei dem die Ware gekauft wurde. Hierbei ist das beanstandete Produkt gemeinsam mit dem Kaufbeleg (Kopie) vorzulegen. Im Falle des Erwerbs von einem Onlinehändler trägt der Kunde die Kosten der Einsendung. Sollte der Händler, bei dem die Ware gekauft wurde, nicht mehr für den Kunden erreichbar sein, kann der Kunde das beanstandete Produkt gemeinsam mit dem Kaufbeleg (Kopie) auch unmittelbar an GEFU senden.
5. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden, wie insbesondere Gewährleistungsrechte, gelten fort und bleiben von der Garantie unberührt.